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Prinzipat ArtikelPrinzipat (ca. 27 v.Chr. bis 284 n.Chr.) ist eine moderne Nennung für die frühe und mittlere römische Kaiserzeit. Die Datierung beginnt mit dem Ende des Bürgerkrieges und dem Regierungsantritt des Augustus als Princeps (primus inter pares = Erster unter Gleichen) in dem Jahre 27 v. Chr. Ihr Ende wurde auf das Jahr 284 n.Chr. festgelegt, mit dem Beginn der Regierungszeit Diokletians und dem Beginn der Spätantike (in der älteren Forschung wird für die Zeit ab Diokletian der Begriff Dominat gebraucht, der jedoch inzwischen obsolet ist).
Allgemein wird mit dem Prinzipat das Ende der römischen Republik gekennzeichnet, auch wenn viele der republikanischen Institutionen (allerdings in abgewandelter Form und häufig ca. auf den Namen reduziert) erhalten blieben.
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Der Begriff Prinzipat ist problematisch. Generell wird mit ihm die Herrschaft des Ersten Bürgers assoziiert. Konkret in dem Fall der römischen Geschichte bedeutet dies die Regierung einer Person (den wir in dem modernen Sprachgebrauch Kaiser bezeichnen), welche die Amtsbefugnisse der alten republikanischen Magistrate in einer Hand bündelte. Nach der altrömischen Vorstellung wurde Augustus in der Zeit nach den verheerenden Bürgerkriegen die Obhut über den Staat übergeben. Dieses Bündel von Amtsvollmachten wurde in der so genannten Lex regia dem Prinzeps übertragen. Die alten Amtsposten, wie Konsuln etc, wurden nicht abgeschaft. Allerdings wurden ihre realen Amtsbefugnisse vom Amt an sich getrennt. Augustus erhielt vor allem ein langfristiges Imperium proconsulare . Damit berragte er sowohl an auctoritas (formalen Ansehen und Würde) als auch an potestas (realpolitischer Macht) alle anderen Bürger.
23. v. Chr. legte er, nach einigen Problemen in Bezug auf seine Kompetenzen, demonstrativ seine Befugnisse nieder und zwang so den Senat, ihm ein erweitertes Imperium proconsulare maius und erweiterte tribunizische Gewalt (tribunicia potestas annua et perpetua) zu übertragen. Damit war Augustus eine das ganze Reich umfassende übergeordnete Amtsgewalt (Imperium, einschließlich der Befehlsgewalt über das Heer, außer, wenigstens formal, über die senatorischen Legion in Africa) und das Recht eingeräumt worden, beispielsweise Senatssitzungen einzuberufen. Sein Nachfolger Tiberius erhielt direkt nach seiner Amtsübernahme ein prokonsularisches Imperium auf Lebenszeit, während Augustus sich dieses stets zeitweise übertragen ließ - was natürlich ohne Probleme verlängert wurde.
Damit wurden die alte römische Ordnung de facto beseitigt. Formal war der Senat zwar stets noch das zentrale Organ des Staates, doch wurde er durch diese Maßnahmen seiner Handlungsfähigkeit beraubt. Vor allem die Verfügungsgewalt über das Militär war seiner Kontrolle, die auch vorher streng genommen eher indirekt gewesen war, entzogen. Die Provinzen des Imperiums unterstanden entweder der senatorischen Kontrolle (so alle befriedeten Provinzen, z.B. Africa und Asia), die gefährdeten Grenzprovinzen jedoch dem Prinzeps (ein Sonderfall war Ägypten, welches durch einen kaiserlichen Präfekten direkt verwaltet wurde).
Augustus hatte es somit geschickt verstanden, die Fassade der republikanischen Ordnung aufrecht zu erhalten, faktisch jedoch eine Alleinherrschaft herzustellen, die später allerdings starke Brüche aufwies und unter Diokletian folgerichtig endgültig beseitigt wurde.
Siehe dazu: Augustus, Liste der römischen Kaiser und Römische Kaiserzeit bzw. Römisches Reich
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Mit dem Prinzipat beginnt die römische Kaiserzeit, die in dem Westen bis zu dem Untergang des Imperiums 476 (bzw. formal bis 480) andauerte. In dem Osten bestand, freilich unter stark gewandelten Bedingungen, das Kaiserreich staatsrechtlich sogar bis 1453 fort (vgl. dazu Byzantinisches Reich). Die Datierung für den Beginn des Prinzipats ist relativ unproblematisch, das Ende hingegen kaum. So wird mit 284 n.Chr. der Beginn des so genannten Dominats verbunden, im sich das Imperium in eine orientalische Despotie verwandelt haben soll (Stichwort dominus et deus = Kaiser und Gott sowie die Proskynese), und die alten "republikanischen Freiheiten" endgültig beseitigt wurden. Der Begriff Dominat ist mehrheitlich in dem deutschen Raum anzutreffen.
Er impliziert eine Bewertung, die sehr subjektiv ist. Denn viele der kritisierten Entwicklungen waren bereits in dem so genannten Prinzipat zu erkennen. Auch die vergöttlichende Titulatur taucht bereits vorher auf. In der modernen Forschung ist der Begriff Dominat auch kaum noch vorhanden. Es wird allgemein vom spätrömischen Reich gesprochen (siehe Spätantike), welche nicht als reine Verfallszeit begriffen werden darf, sondern vielmehr als Umbruchszeit.* Siehe auch: Portal und Themenliste Rom, Dominat, Spätantike
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- Klaus Bringmann und Thomas Schäfer: Augustus und die Begründung des römischen Kaisertums, Berlin 2001. Einführung und Studienbuch.
- Karl Christ: Geschichte der Römischen Kaiserzeit, vierte Auflage, München 2002. Umfangreiche und gleichzeitig beste deutschsprachige Gesamtdarstellung der Kaiserzeit bis Konstantin dem Großen. Es finden sich hier auch weitere Literaturangaben.
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